Partizipation und Kinderschutz
Partizipation
Einbeziehung der Eltern und Kinder
Durch die Rechtsform als Elternvereins gibt es viele satzungsbedingte Aktivitäten:
Eltern bilden den Vorstand, sind Arbeitgeber, tragen Verantwortung mit. Auch die zu leistenden Arbeitsstunden werden von Eltern übernommen und sind Ausdruck dieser Verantwortung.
Diese Arbeitseinsätze – auch mit Eltern Kindern und Erziehern gemeinsam -bieten gleichzeitig die Chance, selbst mitzuwirken an einem Umfeld für die eigenen Kinder, das Spaß macht und die Gemeinschaft stärkt.
Aber auch sonst gibt es vielerlei Möglichkeiten zur Mitgestaltung. In Elterngesprächen, Elternbriefen und durch die Themen auf Elternabenden bemühen wir uns um die Transparenz unserer Arbeit. In Allen Bereichen versuchen wir, Möglichkeiten, Wissen und Können der Eltern mit einzubeziehen –uns helfen zu lassen, sei es bei der Materialherstellung für die Bildungsbereiche, Organisation von Ausflügen u.v.m. Durch diese Gespräche und Kontakte erleben wir einerseits viel Nähe zu den Eltern unserer Kinder, wird andererseits viel Verständnis für unseren pädagogischen Ansatz ermöglicht.
Kinder nehmen im Rahmen der Möglichkeiten an der Gestaltung der Abläufe und Räume teil. Hierzu dienen z.B. der Morgenkreis und die Kinderversammlung.
Nach §45SGB VIII sind wir verpflichtet die Rechte von Kindern in unserem Kinderhaus durch geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit von Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten zu gewährleisten.
Die Raumstruktur unseres Kinderhauses ermöglichen den Kindern ein selbständiges und freies Spielen, Regeln werden mit allen Kindern und Erziehern im Morgenkreis besprochen. Der Morgenkreis wird von Kindern und Erwachsenen zur Besprechung von Problemen und Anliegen genutzt.
Die Kinderversammlung wird zur Planung bestimmter Aktivitäten/Feiern einberufen, die Versammlung wird von den Kindern geleitet und es wird demokratisch abgestimmt.
Für Beschwerden sind Ansprechpartner für die Eltern bestimmt, ein Aushang an der Pinnwand gibt darüber Auskunft.
Die genauen Verfahren und Abläufe zur Partizipation und dem Beschwerdeverfahren sind in unserem Qualitätshandbuch beschrieben.
Kinderschutz
Die Kinder haben ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und benötigen Hilfe bei jeglicher Form von Machtmissbrauch, Übergriffen, Missbrauch und Gewalt.
Wir haben uns als pädagogisches Team über Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder, auch durch pädagogische Mitarbeiter, ausgetauscht und unser Erzieherverhalten reflektiert. Gemeinsam haben wir erarbeitet, was grenzverletzendes Verhalten ist und welches Verhalten pädagogisch richtig ist, diese "Verhaltens-Ampel" definiert ganz klar was eine pädagogische Fachkraft darf und was nicht. Die Ampel kann dann auch für Reflexion des Erzieherverhaltens in der Dienstbesprechung genutzt werden, bzw. bei groben Verstößen müssen die Leitung und der Träger/Vorstand evtl. arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen (z.B. Abmahnung).
Unser Elternverein hat von allen hauptamtlichen Mitarbeitern und Aushilfskräften ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis.
Das pädagogische Team hat eine Risikoanalyse für unser Kinderhaus erstellt, um die Risiken einer Kindeswohlgefährdung zu minimieren.
In unserem Kinderhaus findet einmal im Jahr ein Kurs zur Selbstbehauptung für Kinder statt (KSH), in diesem Kurs wird z.B. über die verschiedenen Formen von Gewalt gesprochen und wie man sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, bzw. dass man laut und deutlich "STOPP, halt ich will das nicht!" sagt. Diese Stopp-Regel kennen alle Kinder bei uns im Kinderhaus.
Das Team hat sich für eine Fortbildung zum Thema "Grenzüberschreitendes Verhalten" angemeldet (Sept. 2015) und weitere Fortbildungen zum Thema Sexuelle Bildung sollen im Jahr 2016 besucht werden, um ein für unser Kinderhaus geeignetes Sexualkonzept zu erarbeiten.
Verfahrensablauf bei vermutetem Missbrauch durch Fachkräfte in unserem Kinderhaus:
Bei grenzüberschreitendem Verhalten informiert die Erzieherin/Kinderpflegerin die Leitung und diese sofort die 1. Vorsitzende des Elternvereines (Träger). Die Leitung zieht umgehend eine externe Fachkraft hinzu, um gemeinsam mit ihr eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (Kinderschutzbund Kiel, Frau Linke) und um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Gespräch mit der/dem betroffenen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und des Kindes, Freistellung des Mitarbeiters vom Dienst (auch zu dessen Schutz).
Gespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten, Angebot von Beratung
Bei Bestätigung oder Annahme einer Straftat werden die Heimaufsicht des Kreises Plön (Frau Eichhorn) und die Strafverfolgungsbehörden informiert.
Ansprechpartner für Eltern, Presse, Heimaufsicht, Behörden ist unsere 1.Vorsitzende Frau Sabine Kuczmann.
Sollte sich ein Verdacht nicht bestätigen, muss ein Rehabilitationsverfahren für den betroffenen Mitarbeiter erfolgen. Dazu soll eine externe Begleitung mit dem Team den Vorfall aufarbeiten und abschließen.
Der ganze Vorgang wird genau dokumentiert.
Verfahrensablauf bei vermutetem Missbrauch durch Fachkräfte in unserem Kinderhaus:
Bei grenzüberschreitendem Verhalten informiert die Erzieherin/Kinderpflegerin die Leitung und diese sofort die 1. Vorsitzende des Elternvereines (Träger). Die Leitung zieht umgehend eine externe Fachkraft hinzu, um gemeinsam mit ihr eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (Kinderschutzbund Kiel, Frau Linke) und um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Gespräch mit der/dem betroffenen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und des Kindes, Freistellung des Mitarbeiters vom Dienst (auch zu dessen Schutz).
Gespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten, Angebot von Beratung
Bei Bestätigung oder Annahme einer Straftat werden die Heimaufsicht des Kreises Plön (Frau Eichhorn) und die Strafverfolgungsbehörden informiert.
Ansprechpartner für Eltern, Presse, Heimaufsicht, Behörden ist unsere 1.Vorsitzende Frau Sabine Kuczmann.
Sollte sich ein Verdacht nicht bestätigen, muss ein Rehabilitationsverfahren für den betroffenen Mitarbeiter erfolgen. Dazu soll eine externe Begleitung mit dem Team den Vorfall aufarbeiten und abschließen.
Der ganze Vorgang wird genau dokumentiert.